Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr muss, um auf der Karriereleiter nach oben zu steigen, viele Lehrgänge absolvieren. Hier wird ein kleiner Überblick über die Lehrgänge gegeben.
TM1 |
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundlehrgang)
Neue Bezeichnung: Modul 1 + 2 |
Voraussetzung |
Der Grundlehrgang ist der erste Lehrgang den jeder absolvieren muss, der Feuerwehrmann werden möchte. In diesem Lehrgang werden die Grundlagen des Feuerwehrdienstes gelehrt. Dazu gehören die Rechtsgrundlagen des FSHG`s und verschiedener Feuerwehrdienst-vorschriften ( FwDV).
Im Rahmen der FWDV werden vor allem die "technische Hilfeleistung"
( FWDV 13 ) und die "Gruppe im Löscheinsatz" ( FWDV 4 ) unterrichtet und geübt. Von anderen FWDV werden nur die Grundlagen vermittelt, da der Lehrgang sonst viel zu umfangreich für die freiwilligen Feuerwehren wäre. Angerissen werden unter anderem die Themen Knoten und Stiche, Atemschutz, Pumpen, Baukunde, Erste Hilfe, Funk und Handfeuerlöscher.
Der Lehrgang umfasst etwa 150 Unterrichtsstunden auf Standortebene und findet am Abend und am Wochenende statt. |
17 Jahre |
TM2 |
Truppmannausbildung Teil 2
Neue Bezeichnung Modul 3 + 4
|
Voraussetzung |
Der zweite Teil des "Grundlehrgangs". Er vertieft die Themen des Grundlehrganges. |
TM1 |
TF |
Truppführerausbildung
Neue Bezeichnung Modul 1 + 2 |
Voraussetzung |
In der Truppführerausbildung wird der Teilnehmer noch umfassender in den oben genannten Bereichen ausgebildet. Er muss am Ende des Lehrgangs in der Lage sein als Führer eines Trupps (2 Mann), als taktisch nicht selbständige Einheit fachlich richtig Aufträge auszuführen. |
TM2
AGT |
F3 |
Gruppenführerausbildung |
Voraussetzung |
In dieser Ausbildungseinheit am Institut der Feuerwehr (IDF) lernen die Teilnehmer eine Gruppe, eine Staffel oder einen Trupp als selbständige taktische Einheit zu führen. Es werden unter anderen die Themen Rechtsgrundlagen und Organisation, Fachbezogene Grundlagen wie z.B. Löschen, Baukunde gelehrt. Außerdem wird noch Fahrzeug- und Gerätekunde, Einsatzlehre und Vorbeugender Brandschutz gelehrt. Der Lehrgang findet in der Woche statt. |
TF
MA
SF
AGT
Str1
GSG1 |
F4 |
Zugführerausbildung |
Voraussetzung |
Um die Zugführerausbildung am IDF erfolgreich abzuschließen muss der Teilnehmer in der Lage sein taktische Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges zu führen. In dem 70 stündigen Lehrgang werden alle Themen, die in der Gruppenführerausbildung vorkommen stark vertieft. |
F3 |
F/B5 |
Ausbildung zum "Führer von Führungsgruppen und Verbänden" |
Voraussetzung |
Der Teilnehmer muss in diesem am IDF stattfindenden Lehrgang lernen Verbände aus verschiedenen Fachrichtungen richtig zu führen. Themen sind u.a. Führungsgrundsätze, Stabsarbeit und Führungsmaßnahmen. Der Lehrgang umfasst 35 Stunden. |
F4 |
F6 |
Stadtbrandinspektor (Leiter einer Feuerwehr) |
Voraussetzung |
Der Stadtbrandinspektor muss in der Lage sein eine Feuerwehr als Einsatzführer sowie auch als organisatorischer und verwaltender Leiter zu führen. Themen sind unter anderen: Rechtsgrundlage der Wehrführung, Haushaltswesen, Soziale Fürsorge Personalplanung und Öffentlichkeitsarbeit. Lehrgangsdauer mindestens 16 Stunden. |
evtl. F/B5 |
Ausbildungen für Sonderfunktionen in der Feuerwehr |
AGT |
Lehrgang für Atemschutzgeräteträger nach FWDV 7 |
Voraussetzung |
In diesem 20 stündigen Lehrgang werden die Kenntnisse für das tragen von Atemschutzgeräten vermittelt. In den Themen Einsatzgrundsätze, Atemschutzgeräte, Atmung, Atemanschlüsse, Atemgifte, Filtergeräte, etc. und in verschiedenen Atemschutzübungen werden die Teilnehmer in Theorie und Praxis für den Einsatz mit diversen Geräten vorbereitet. |
TM1 |
MA |
Lehrgang Maschinist für Löschfahrzeuge |
Voraussetzung |
Der Teilnehmer dieses Lehrganges wird ausgebildet in der Bedienung und Wartung verschiedenster Aggregate der Feuerwehren. Unter anderem werden die Themen Rechtsgrundlagen, Pumpen und Zusatzaggregate vermittelt. Zu den Zusatzaggregaten gehören u.a.: Winden, Kettensägen, Stromerzeuger, Hochleistungsdrucklüfter, Trennschleifer und Hydraulische Rettungsgeräte. Der Maschinist ist außerdem der Fahrzeugführer unter der Bedingung einer gültigen Fahrerlaubnis. Dauer 35 Stunden. |
TM1 |
SF |
Lehrgang Sprechfunker |
Voraussetzung |
Sprechfunker ist man, wenn man einen Lehrgang erfolgreich absolviert hat, der folgende Themen umfasst: Grundlagen, Gerätekunde, Sprechfunkbetrieb und Kartenkunde. Dauer 16 Stunden. |
TM1 |
GSG1 |
Gefahrstoffeinsatz Stufe 1 |
Voraussetzung |
|
TM2
AGT
|
GSG2 |
|
Voraussetzung |
|
F3
GSG1
AGT
|
Str1 |
Strahlenschutz Stufe 1 |
Voraussetzung |
|
TM2
AGT
|
Str2 |
Strahlenschutz Stufe 2 |
Voraussetzung |
|
F3
Str1
AGT
|
GW |
Lehrgang Gerätewart |
Voraussetzung |
In diesem Lehrgang steht die Wartung und Pflege der Geräte der Feuerwehr im Vordergrund. Eine Ausnahme bilden die Atemschutzgeräte ( siehe unten ). Der Lehrgang umfasst 35 Stunden und beinhaltet verschiedenste Themen wie z.B. Technische Richtlinien, Fahrzeug-wartung, Prüfgeräte usw. |
TF |
AGW |
Lehrgang Atemschutzgerätewart |
Voraussetzung |
Mit Abschluss dieses Lehrganges ist der Teilnehmer berechtigt Atemschutzgeräte zu prüfen, zu warten und instandzusetzen. Er darf außerdem auch als Ausbilder fungieren. Die Lehrgangsdauer beträgt 28 Stunden unter der Vorraussetzung, das keine Strahlenschutzausrüstung oder Tauchausrüstung geprüft wird. Ansonsten verlängert sich die Dauer des Lehrganges auf 35 Stunden. |
AGT |
TH1 |
Technische Hilfeleistung Stufe 1 |
Voraussetzung |
|
|
TH2 |
Technische Hilfeleistung Stufe 2 |
Voraussetzung |
|
|
MS |
Motorsägenunterweisung |
Voraussetzung |
|
|
TH1 |
Technische Hilfeleistung Stufe 1 |
Voraussetzung |
|
|
Abstusi |
Absturzsicherung |
Voraussetzung |
|
TM1 |
HFS MA |
Holland Fire System Maschinist |
Voraussetzung |
Zuginterne Einweisung und Ausbildung |
TM2
MA
|
BSE |
Brandschutzerzieher |
Voraussetzung |
|
TM1 |
RS |
Rettungssanitäter |
Voraussetzung |
|
|
RA |
Rettungsassistent |
Voraussetzung |
Rettungsassistent ist die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung für Rettungsfachpersonal. Die Ausbildung ist durch das Rettungsassistentengesetz von 1989 geregelt. |
|
JGL |
Jugendgruppenleiter |
Voraussetzung |
|
TM1 |
|
Führer-
schein-
klassen |
Fahrzeugart |
Mindestalter |
Voraussetzung |
Eingeschlossen |
Bemerkungen |
|
Züge aus
B-Zugfahrzeug
und Anhäger mit
> 0,75t z.G.
(sofern Zug nicht
unter B fällt) |
18 Jahre |
- |
- |
bei Lkw mit
durchgehender
Bremsanlage und
bestimmten
Gelände-
fahrzeugen darf die
Anhängelast das
1,5
fache der z.G. des
Zugfahrzeuges
betragen |
|
Kraftwagen mit
£ 3,5 t z.G.
£ 8 Sitzplätzen
(außer Fahrer-
sitz) |
18 Jahre |
- |
L, M, S |
Anhänger mit
£ 0,75t z.G.
oder
Züge mit
£ 3,5t z.G. (z.G.
Anhänger
£ Lm.
Zugfahrzeug) |
|
Züge aus
C1-Zugfahrzeug
und Anhänger
mit
>0,75t z.G. |
18 Jahre |
C1 |
BE sowie D1 oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden |
Züge mit
£ 12t z.G.
(z.G. Anhänger
£ Lm.
Zugfahrzeug)
unter 21. J keine
gewerbliche
Güterbeförderung
mit > 7,5t z.G.
( einschließlich
Anhänger)
befristet gültig |
|
Kraftwagen mit
< 3,5t z.G. aber
£ 7,5t z.G. |
18 Jahre |
B |
- |
Anhänger mit
£ 0,75t z.G.
befristet gültig |
|
Lastzüge und
Sattelzüge |
18 Jahre |
C |
BE, C1E,T sowie D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden |
unter 21 J. keine
gewerbliche
Güterbeförderung
mit > 7,5t z.G.
(einschließlich
Anhänger)
befristet gültig |
|
Kraftwagen mit
> 3,5t z.G. |
18 Jahre |
B |
C1 |
Anhänger mit
£ 0,75t z.G.
unter 21 J. keine
Gewerbliche
Güterbeförderung
mit > 7,5t z.G.
(einschließlich
Anhänger)
befristet gültig |
|
|