Erklärungen der Abkürzungen und Karriereleiter bei der Freiwilligen Feuerwehr

Vom Feuerwehrmannanwärter zum Stadtbrandinspektor

Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr muss, um auf der Karriereleiter nach oben zu steigen, viele Lehrgänge absolvieren. Hier wird ein kleiner Überblick über die Lehrgänge gegeben.

TM1

Truppmannausbildung Teil 1 (Grundlehrgang)
Neue Bezeichnung: Modul 1 + 2

Voraussetzung

Der Grundlehrgang ist der erste Lehrgang den jeder absolvieren muss, der Feuerwehrmann werden möchte. In diesem Lehrgang werden die Grundlagen des Feuerwehrdienstes gelehrt. Dazu gehören die Rechtsgrundlagen des FSHG`s und verschiedener Feuerwehrdienst-vorschriften ( FwDV).
Im Rahmen der FWDV werden vor allem die "technische Hilfeleistung"
( FWDV 13 ) und die "Gruppe im Löscheinsatz" ( FWDV 4 ) unterrichtet und geübt. Von anderen FWDV werden nur die Grundlagen vermittelt, da der Lehrgang sonst viel zu umfangreich für die freiwilligen Feuerwehren wäre. Angerissen werden unter anderem die Themen Knoten und Stiche, Atemschutz, Pumpen, Baukunde, Erste Hilfe, Funk und Handfeuerlöscher.
Der Lehrgang umfasst etwa 150 Unterrichtsstunden auf Standortebene und findet am Abend und am Wochenende statt.

17 Jahre

TM2

Truppmannausbildung Teil 2
Neue Bezeichnung Modul 3 + 4

Voraussetzung

Der zweite Teil des "Grundlehrgangs". Er vertieft die Themen des Grundlehrganges.

TM1

TF

Truppführerausbildung
Neue Bezeichnung Modul 1 + 2

Voraussetzung

In der Truppführerausbildung wird der Teilnehmer noch umfassender in den oben genannten Bereichen ausgebildet. Er muss am Ende des Lehrgangs in der Lage sein als Führer eines Trupps (2 Mann), als taktisch nicht selbständige Einheit fachlich richtig Aufträge auszuführen.

TM2
AGT

F3

Gruppenführerausbildung

Voraussetzung

In dieser Ausbildungseinheit am Institut der Feuerwehr (IDF) lernen die Teilnehmer eine Gruppe, eine Staffel oder einen Trupp als selbständige taktische Einheit zu führen. Es werden unter anderen die Themen Rechtsgrundlagen und Organisation, Fachbezogene Grundlagen wie z.B. Löschen, Baukunde gelehrt. Außerdem wird noch Fahrzeug- und Gerätekunde, Einsatzlehre und Vorbeugender Brandschutz gelehrt. Der Lehrgang findet in der Woche statt.

TF
MA
SF
AGT
Str1
GSG1

F4

Zugführerausbildung

Voraussetzung

Um die Zugführerausbildung am IDF erfolgreich abzuschließen muss der Teilnehmer in der Lage sein taktische Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges zu führen. In dem 70 stündigen Lehrgang werden alle Themen, die in der Gruppenführerausbildung vorkommen stark vertieft.

F3

F/B5

Ausbildung zum "Führer von Führungsgruppen und Verbänden"

Voraussetzung

Der Teilnehmer muss in diesem am IDF stattfindenden Lehrgang lernen Verbände aus verschiedenen Fachrichtungen richtig zu führen. Themen sind u.a. Führungsgrundsätze, Stabsarbeit und Führungsmaßnahmen. Der Lehrgang umfasst 35 Stunden.

F4

F6

Stadtbrandinspektor (Leiter einer Feuerwehr)

Voraussetzung

Der Stadtbrandinspektor muss in der Lage sein eine Feuerwehr als Einsatzführer sowie auch als organisatorischer und verwaltender Leiter zu führen. Themen sind unter anderen: Rechtsgrundlage der Wehrführung, Haushaltswesen, Soziale Fürsorge Personalplanung und Öffentlichkeitsarbeit. Lehrgangsdauer mindestens 16 Stunden.

evtl. F/B5

Ausbildungen für Sonderfunktionen in der Feuerwehr

AGT

Lehrgang für Atemschutzgeräteträger nach FWDV 7

Voraussetzung

In diesem 20 stündigen Lehrgang werden die Kenntnisse für das tragen von Atemschutzgeräten vermittelt. In den Themen Einsatzgrundsätze, Atemschutzgeräte, Atmung, Atemanschlüsse, Atemgifte, Filtergeräte, etc. und in verschiedenen Atemschutzübungen werden die Teilnehmer in Theorie und Praxis für den Einsatz mit diversen Geräten vorbereitet.

TM1

MA

Lehrgang Maschinist für Löschfahrzeuge

Voraussetzung

Der Teilnehmer dieses Lehrganges wird ausgebildet in der Bedienung und Wartung verschiedenster Aggregate der Feuerwehren. Unter anderem werden die Themen Rechtsgrundlagen, Pumpen und Zusatzaggregate vermittelt. Zu den Zusatzaggregaten gehören u.a.: Winden, Kettensägen, Stromerzeuger, Hochleistungsdrucklüfter, Trennschleifer und Hydraulische Rettungsgeräte. Der Maschinist ist außerdem der Fahrzeugführer unter der Bedingung einer gültigen Fahrerlaubnis. Dauer 35 Stunden.

TM1

SF

Lehrgang Sprechfunker

Voraussetzung

Sprechfunker ist man, wenn man einen Lehrgang erfolgreich absolviert hat, der folgende Themen umfasst: Grundlagen, Gerätekunde, Sprechfunkbetrieb und Kartenkunde. Dauer 16 Stunden.

TM1

GSG1

Gefahrstoffeinsatz Stufe 1

Voraussetzung


TM2
AGT

GSG2   Voraussetzung


F3
GSG1
AGT

Str1

Strahlenschutz Stufe 1

Voraussetzung


TM2
AGT

Str2 Strahlenschutz Stufe 2 Voraussetzung


F3
Str1
AGT

GW

Lehrgang Gerätewart

Voraussetzung

In diesem Lehrgang steht die Wartung und Pflege der Geräte der Feuerwehr im Vordergrund. Eine Ausnahme bilden die Atemschutzgeräte ( siehe unten ). Der Lehrgang umfasst 35 Stunden und beinhaltet verschiedenste Themen wie z.B. Technische Richtlinien, Fahrzeug-wartung, Prüfgeräte usw.

TF

AGW

Lehrgang Atemschutzgerätewart

Voraussetzung

Mit Abschluss dieses Lehrganges ist der Teilnehmer berechtigt Atemschutzgeräte zu prüfen, zu warten und instandzusetzen. Er darf außerdem auch als Ausbilder fungieren. Die Lehrgangsdauer beträgt 28 Stunden unter der Vorraussetzung, das keine Strahlenschutzausrüstung oder Tauchausrüstung geprüft wird. Ansonsten verlängert sich die Dauer des Lehrganges auf 35 Stunden.

AGT

TH1

Technische Hilfeleistung Stufe 1

Voraussetzung

   

TH2

Technische Hilfeleistung Stufe 2

Voraussetzung

   

MS

Motorsägenunterweisung

Voraussetzung

   

TH1

Technische Hilfeleistung Stufe 1

Voraussetzung

   

Abstusi

Absturzsicherung

Voraussetzung

  TM1

HFS MA

Holland Fire System Maschinist

Voraussetzung

Zuginterne Einweisung und Ausbildung TM2
MA

BSE

Brandschutzerzieher

Voraussetzung

  TM1

RS

Rettungssanitäter

Voraussetzung

   

RA

Rettungsassistent

Voraussetzung

Rettungsassistent ist die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung für Rettungsfachpersonal. Die Ausbildung ist durch das Rettungsassistentengesetz von 1989 geregelt.  

JGL

Jugendgruppenleiter

Voraussetzung

  TM1
 
Führer-
schein-
klassen
Fahrzeugart Mindestalter Voraussetzung Eingeschlossen Bemerkungen
BE Euro Führerscheinklasse Züge aus
B-Zugfahrzeug
und Anhäger mit
> 0,75t z.G.
(sofern Zug nicht
unter B fällt)
18 Jahre - - bei Lkw mit
durchgehender
Bremsanlage und
bestimmten
Gelände-
fahrzeugen darf die
Anhängelast das
1,5
fache der z.G. des
Zugfahrzeuges
betragen
B Euro Führerscheinklasse Kraftwagen mit
£ 3,5 t z.G.
£ 8 Sitzplätzen
(außer Fahrer-
sitz)
18 Jahre - L, M, S Anhänger mit
£ 0,75t z.G.
oder
Züge mit
£ 3,5t z.G. (z.G.
Anhänger
£ Lm.
Zugfahrzeug)
C1E Euro Führerscheinklasse Züge aus
C1-Zugfahrzeug
und Anhänger
mit
>0,75t z.G.
18 Jahre C1 BE sowie D1 oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden Züge mit
£ 12t z.G.
(z.G. Anhänger
£ Lm.
Zugfahrzeug)

unter 21. J keine
gewerbliche
Güterbeförderung
mit > 7,5t z.G.
( einschließlich
Anhänger)

befristet gültig
C1 Euro Führerscheinklasse Kraftwagen mit
< 3,5t z.G. aber
£ 7,5t z.G.
18 Jahre B - Anhänger mit
£ 0,75t z.G.

befristet gültig
CE Euro Führerscheinklasse Lastzüge und
Sattelzüge
18 Jahre C BE, C1E,T sowie D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden unter 21 J. keine
gewerbliche
Güterbeförderung
mit > 7,5t z.G.
(einschließlich
Anhänger)

befristet gültig
C Euro Führerscheinklasse Kraftwagen mit
> 3,5t z.G.
18 Jahre B C1 Anhänger mit
£ 0,75t z.G.

unter 21 J. keine
Gewerbliche
Güterbeförderung
mit > 7,5t z.G.
(einschließlich
Anhänger)

befristet gültig

 

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